Transparenzregister

In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingetragen werden.

Das Transparenzregister ist ein öffentliches Register in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind.

Es basiert auf einer europäischen Richtlinie. Hintergrund für die Einführung ist die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten.

Die Meldepflicht gilt für die Daten bzw. auch Datenänderungen der wirtschaftlich Berechtigten. Welche Daten erfasst werden, ist in § 19 GwG geregelt.

Folgende Daten werden von natürlichen Personen im Transparenzregister erfasst:

  1. Vor- und Nachname
  2. Geburtsdatum
  3. Wohnort
  4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
  5. alle Staatsangehörigkeiten

Die Gesellschaft ist verpflichtet die oben genannten Angaben über ihre Gesellschafter einzuholen und diese zum Transparenzregister zu melden, § 20 GwG.

Verantwortlich für die Meldung sind die Geschäftsführer.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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