Genossenschaftsregister

Genossenschaftsregister

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Rechtliche Tatsachen über die Gründung und rechtliche Veränderungen bei Genossenschaften sind zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden (Anmeldung).

Es wird bei den Amtsgerichten (Abteilung Registergericht) geführt. Funktionell zuständig für Eintragungen ist dort ein Rechtspfleger.

Das Genossenschaftsregister enthält u.a. Angaben über

  • Name, Sitz und Gegenstand
  • Nachschusspflicht der Genossen
  • Vorstand, Prokuristen und Vertretungsregelung
  • Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
  • Auflösung und Erlöschen

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Juristische Person
Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »
Nennbetrag
Der Nennbetrag ist der fixe Geldwert eines Geschäftsanteils.
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung der Anteilseigner einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Genossenschaftsregister
Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Informationen ansehen »