Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftender Gesellschafter

Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet.

Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet. Persönlich haftende Gesellschafter werden auch Komplementär oder Vollhafter genannt.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Aufsichtsratsvorsitzender
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft.
Informationen ansehen »
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Überwachungsorgan in einer Aktiengesellschaft.
Informationen ansehen »
Vorstand
Als Vorstand wird das Leitungsorgan von Aktiengesellschaften bezeichnet.
Informationen ansehen »
Prokurist
Ein Prokurist hat in einem Unternehmen eine rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis.
Informationen ansehen »
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer leitet die Geschäfte der Unternehmung. Er ist nur den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
Informationen ansehen »
Persönlich haftender Gesellschafter
Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet.
Informationen ansehen »