Handelsgewerbe

Handelsgewerbe

Ein Handelsgewerbe ist jedes Gewerbe, das dem Handelsrecht unterliegt. Nach § 1 Abs. 2 HGB ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe , der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Rechtsformen, bei denen die Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter im Vordergrund stehen und diese nicht für Verbindlichk…
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »
Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »