Vor-GmbH

Eine Vor-GmbH oder GmbH in Gründung (GmbH i. Gr.) ist ein notwendiges Durchgangsstadium bei der Gründung einer GmbH. Sie existiert zwischen notariellem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung in das Handelsregister.

Im Namen der Vor-GmbH kann bereits gehandelt werden, die Gesellschaft muss aber den Zusatz „i. Gr.“ führen sollte. Verträge, die zu diesem Zeitpunkt geschlossen werden, gehen nach Eintragung auf die vollwertige GmbH über. Die Haftungsbeschränkung der GmbH auch für Verbindlichkeiten die im Stadium der Vor-GmbH geschlossen wurden.

Wird die Gesellschaft allerdings nicht eingetragen, kann es sein, dass sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer für bereits eingegangene Verbindlichkeiten haften. Dies ist teilweise gesetzlich (Handelndenhaftung, § 11 Abs. 2 GmbHG) und teilweise von der Rechtsprechung(Verlustdeckungshaftung) geregelt. Im Falle einer Unterbilanz kann es – auch nach Eintragung – zu einer Haftung auf den Ausgleich des Differenzbetrags, der sich am Stichtag der Eintragung zwischen dem Wert des Gesellschaftsvermögens und dem Stammkapital ergibt, kommen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Genossenschaftsregister
Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Informationen ansehen »
Gesellschaftsregister
Das Gesellschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) …
Informationen ansehen »
Unternehmensregister
Das Unternehmensregister ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossens…
Informationen ansehen »
Natürliche Person
Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.
Informationen ansehen »