Diese Unterklasse umfasst:
– hoheitliche Tätigkeit der Notarinnen und Notare in Form von:
● Beurkundung von Satzungen und Beschlüssen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und von Gesellschaftsverträgen oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen
● Beurkundung von Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw.
● Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
● präventive Rechtskontrolle
● Errichtung von Vollstreckungstiteln
● Beratung und Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
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